
Landtagswahl am 8. März 2026
Repräsentative Wahlstatistik
Der Wahlbezirk Eisenbach im Rathaus Eisenbach ist bei der Landtagswahl 2026 für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt worden.
Die Landeswahlleiterin und die Präsidentin des Statistischen Landesamtes informieren:
Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.
Wie erfolgt die Auswahl der repräsentativen Wahlbezirke?
Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 sind dies 272 (186 Urnen-wahlbezirke und 86 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund11 000 Wahlbezirke. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden Württemberg.
Das Wahlgeheimnis ist gewahrt!
Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt die repräsentative Wahlstatistik keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.
In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird wie in allen anderen Wahlbezirken gewählt und das Wahlergebnis festgestellt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
Die ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 500 Wahlberechtigte, die Briefwahlbezirke mindestens 500 Wählerinnen und Wähler aufweisen. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da zu jeder Altersgruppe zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden.
Die Auszählung der Wählerverzeichnisse und Stimmzettel muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen. So erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Gemeinden oder gar Wahllokalen, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt.
Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.
Was wird erfasst?
Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken erfasst. Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu.

