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Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Titisee-Neustadt/Eisenbach

Eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft besteht aus benachbarten Gemeinden eines gemeinsamen Landkreises. Jede Gemeinde kann nur einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft kommt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zustande.

Eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) übernimmt für die übrigen an dieser Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands. Im Gegensatz zum Gemeindeverwaltungsverband wird bei einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft kein neuer, rechtlich selbstständiger Aufgabenträger geschaffen, sondern durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung werden die Erledigung und Erfüllung bestimmter Aufgaben einer bereits bestehenden kommunalen Körperschaft übertragen.

Die vorbereitende Bauleitplanung, also die Aufstellung eines Flächennutzungsplans, muss in jedem Fall durch die Verwaltungsgemeinschaft erfüllt werden.

Um den Gemeinden in einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft eine ausreichende Mitbestimmung an der Aufgabenerfüllung dieser Verwaltungsgemeinschaft zu sichern, ist zwingend bei allen vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften ein so genannter „Gemeinsamer Ausschuss“ zu bilden. Der Gemeinsame Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses ist der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde.

Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) bildet mit der Stadt Titisee-Neustadt als erfüllende Gemeinde eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss sind Herr Bürgermeister Karlheinz Rontke, die Gemeinderäte Reinhold Meder und Karl Willmann sowie Markus Gärtner. Im Falle ihrer Verhinderung werden Sie vertreten von den Gemeinderäten Harald Müller,Jörg Willmann, Manfred Knöpfle, Manfred Schätzle und Felix Schöpperle.

Amtliche Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen

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