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Dienstleistungen der Gemeinde

Leistungen

Genossenschaftsregister - Einsicht beantragen

Das Genossenschaftsregister ist über das Internet abrufbar.

Auskünfte können Sie elektronisch über das Gemeinsame Registerportal der Länder erhalten.

Zuständige Stelle

  • für die Führung des Genossenschaftsregisters: das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich der Sitz der Genossenschaft befindet
  • für die Anmeldung zum elektronischen Datenabrufverfahren über das gemeinsame Registerportal der Länder: das Gemeinsame Registerportal der Länder

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Einsicht in das Genossenschaftsregister ist jeder Person zu Informationszwecken gestattet.

Eine Einsichtnahme brauchen Sie nicht begründen.

Verfahrensablauf

Sie können die Daten online über das Gemeinsame Registerportal der Länder abrufen.

Für reine Recherchen brauchen Sie sich nicht registrieren.
Wenn Sie kostenpflichtige Angebote wahrnehmen, müssen Sie sich registrieren. 

Eine persönliche Einsicht in das Register ist während der Dienststunden in der Geschäftsstelle der Registergerichte möglich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für die Recherche über das Gemeinsame Registerportal der Länder: keine
  • für den Abruf von Unterlagen: Es können Kosten anfallen. Darauf werden Sie jeweils gesondert hingewiesen.

Freigabevermerk

Stand: 17.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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