
Dienstleistungen der Gemeinde
Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen
Die Städte und Gemeinden sowie die privaten Schulträger bauen die Schulgebäude in Baden-Württemberg. Neben baulichen und technischen Regelungen gibt es bei dieser Aufgabe keine Vorgaben.
Schulträger können eine Förderung für Schulbaumaßnahmen vom Land Baden-Württemberg erhalten, wenn die geplante Baumaßnahme erforderlich ist. Das Land Baden-Württemberg fördert hier Baumaßnahmen für Räume für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen. Daneben fördert das Land die Sanierung bestehender Schulgebäude.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Land fördert Baumaßnahmen, wenn diese erforderlich sind.
Bitte nehmen Sie hierzu mit der zuständigen Stelle frühzeitig Kontakt auf. Sie berät Sie zu den Voraussetzungen für eine Förderung.
Verfahrensablauf
Bitte klären Sie die Erforderlichkeit Ihrer Schulbau- oder Sanierungsmaßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.
Fristen
Stellen Sie Ihren Förderantrag bis zum 1. Oktober eines Jahres. Das Regierungspräsidium berücksichtigt den Förderantrag dann für das darauffolgende Jahr.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
- Baubeschreibung
Kosten
Das örtlich zuständige Regierungspräsidium bearbeitet den Förderantrag kostenfrei.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 03.08.2022
Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg