Lebenlagen

Besondere Rahmenbedingungen

Erdbebensicheres Bauen

Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Hochwasserschutz

Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, z.B. indem Sie

  • das Kellergeschoss wasserdicht bauen,
  • ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Naturschutz

Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise:

  • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
  • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
  • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Vertiefende Informationen

  • Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
  • Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
  • Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und Hochwasserschutz finden Sie unter HochwasserBW. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Kalkulation der Prämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

27.10.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

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s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

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Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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