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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachbereich Schwerbehindertenrecht SGB IX

Beratungszentrum Schwerbehinderung

Beschreibung

Unsere Aufgaben:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung einschließlich des Grades der Behinderung (GdB)
  • die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen wie z. B.:
    • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr,
    • Freifahrt im Nah- und Fernverkehr für die Begleitperson,
    • Parkerleichterungen,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenermäßigung.
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50.
  • die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

  • Alle Informationen und Unterlagen

Hausanschrift

Bismarckallee 18-20
79098 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 360
79081 Freiburg im Breisgau

Kontakt

Telefon 0761 2187-9361
Fax 0761 2187-3097
Internet Einstiegsseite Dezernat 3 Gesundheit und Versorgung - Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Zuständigkeit

Durchführung des Schwerbehindertenrechts für die Einwohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und des Stadtkreises Freiburg.

Persönlicher Kontakt

Herr Winterhalder

Fachbereichsleitung

Telefon 0761 2187-3600
Fax 0761 2187-773600

Formulare und Onlinedienste

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Mängel-Meldung