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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Beschreibung

Gaststättenbetriebe

(Gaststättenrecht nach dem Gaststättengesetz, GastG)

  • Gaststättenerlaubnis, § 2 GastG

    Formular: Antrag Gaststättenerlaubnis

  • Vorläufige Erlaubnis bei Übernahme eines bestehenden Betriebes, § 11 GastG
  • Vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) bei Vorliegen eines besonderen Anlasses, § 12 GastG
  • Stellvertretererlaubnis, § 9 GastG
  • Vorläufige Stellvertretererlaubnis, § 11 GastG
  • Straußenwirtschaften
  • Sperrzeitverkürzungen

Hausanschrift

Sautierstraße 30
79104 Freiburg im Breisgau
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 380
79081 Freiburg im Breisgau

Parkplatz

Beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Dezernat 3 - Gesundheit und Versorgung, stehen Parkplätze zur Verfügung.
Parkplatz für Gehbehinderte unmittelbar vor den Dienstgebäuden.
Barrierefreier Zugang zum Beratungszentrum.

Servicecenter

Kontakt

Telefon 0761 2187-3800
Fax 0761 2187-773899

Persönlicher Kontakt

Andreas Gänssle
Fachbereichsleiter
Telefon 0761 2187-3800
Markus Fehrenbach
Telefon 0761 2187-3817
Aufgaben Kreisjagdamt
Martina Fotschki
Telefon 0761 2187-3826
Aufgaben

Kreisjagdamt

Herr Mayer
Telefon 0761 2187-3827
Aufgaben

Gaststättenrecht

Frau Martorana
Telefon 0761 2187-3810
Aufgaben

Lebensmittelrecht

Frau Reich
Telefon 0761 2187-3823
Aufgaben

Gaststättenrecht

Frau Ruth
Telefon 0761 2187-3812
Aufgaben

Gaststätten- und Lebensmittelrecht

Herr Schorer
Telefon 0761 2187-3822
Aufgaben

Gaststätten- und Lebensmittelrecht

Amtliche Bekanntmachungen

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
Amtliche Bekanntmachungen

Ratsinformation

Das Ratsinformationssystem informiert Sie über vergangene, aktuelle und künftige Sitzungen unseres Gemeinderates.

Ratsinformationssystem 

s`Gmeindsblättle

Über den nachfolgenden Link können Sie die jeweilige Ausgabe unseres Gmeindsblättles, inklusive Anzeigenteil, einsehen.

s`Gmeindsblättle

Mängel-Meldung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
möglicherweise sind Ihnen Mängel in der Gemeinde aufgefallen, die behoben werden sollten. Informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung darüber.
Darüber hinaus können Sie gerne auch Kritik äußern, Ideen vorbringen oder Verbesserungsvorschläge formulieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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