
Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz
Beschreibung
Besuche sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)
Kontakt
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Persönlicher Kontakt
stellvertretender Fachbereichsleiter; Fachgruppenleitung Bauordnungsrecht, Bauordnung für die Gemeinde Bollschweil
Fachgruppenleitung Bautechnik
- Kreisbaumeister für die Gemeinde Bollschweil
Fachgruppenleitung Bauleitplanung und Baunebenrecht
- Verfahrenslotsin, Koordination von besonderen Verfahren
- Bauordnung für die Gemeinde Buchenbach
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Breisach, Ebringen, Eschbach, Gewerbepark Breisgau, Hartheim, Ihringen, Merdingen, Pfaffenweiler, Schallstadt
- Bauordnung für die Gemeinden Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, Schluchsee
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Bötzingen, Stegen
- Digitalisierung Baugenehmigungsverfahren
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Energie-Einsparverordnung
- Bauordnung für die Gemeinden Münstertal, Staufen
- Denkmalschutz für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Gewerbepark Eschbach, GVV Müllheim, Hartheim, Münstertal, Neuenburg, Pfaffenweiler, Staufen
- Bauordnung für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Schallstadt
- Kreisbaumeisterin für den Gewerbepark Breisgau und den GVV Müllheim-Badenweiler
- Brandschutzsachverständige
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinden Au, Horben, Merzhausen, Sölden, Stegen und Wittnau
- Denkmalschutz für die Denkmalschutz für die Gemeinden Au, Breitnau, Buchenbach, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Merzhausen, Oberried, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Stegen, Titisee-Neustadt und Wittnau
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Münstertal, Oberried, Staufen
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Ehrenkirchen
- Kreisbaumeister für die Gemeinde Neuenburg
- Brandschutzsachverständiger
- Bauabnahmen
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
- Bauabnahmen
Sprechzeit: nach Vereinbarung
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Ebringen, Ihringen, Merdingen, Schallstadt und Staufen
- technischer Mitarbeiter Denkmalschutz
- Bauordnung für die Gemeinden Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March, Pfaffenweiler und Umkirch
- Bauordnung für die Gemeinde Breisach;
- Denkmalschutz für die Gemeinden Bötzingen, Breisach, Breitnau, Eichstetten, Gottenheim, Ihringen, March, Merdingen, Umkirch und Vogtsburg
- Bauleitplanung
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Kirchzarten, St. Märgen und St. Peter
- Bauordnung für die Gemeinden Breitnau und Oberried
- Bauordnung für die Gemeinde Titisee-Neustadt
- Kreisbaumeisterin für die Gemeinden Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Hinterzarten, Lenzkirch, und Schluchsee
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eichstetten und Vogtsburg
- Brandschutzsachverständiger
- Sachbearbeitung Brandverhütungsschau
- Landesseilbahngesetz
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Au, Breisach, Horben, Merzhausen, Sölden, Wittnau
- Wohnraumförderung
- verwaltungsmäßige Bearbeitung der Abnahmen
- Bauordnung für die Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Neuenburg
- Bauordnung für die Gemeinden Bötzingen, Eichstetten und Vogtsburg
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Gemeinden Au, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Bollschweil, Breitnau, Buchenbach, Ehrenkirchen, Eichstetten, Eisenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heitersheim, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, March, Merzhausen, Münstertal, Neuenburg, Oberried, Schluchsee, Sölden, St. Märgen, St. Peter, Staufen, Stegen, Titisee-Neustadt, Umkirch, Vogtsburg und Wittnau
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, March, Münstertal, Pfaffenweiler und Umkirch
- Kreisbaumeister für die Gemeinden Löffingen und Titisee-Neustadt
- Bauordnung für die Gemeinden Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Kirchzarten, St. Märgen und St. Peter
- Bauordnung für die Gemeinden Ehrenkirchen, Eschbach-Gewerbepark, GVV Müllheim, Löffingen
Leistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
- Unterlagen für Bauvorhaben nachreichen
- Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Formulare und Onlinedienste
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Abbruch einer baulichen Anlage im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren anzeigen auf ViBA-BW
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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen auf ViBA-BW
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Bauvorbescheid beantragen auf ViBA-BW
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Den Baubeginn anzeigen auf ViBA-BW
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Förderung von Mietwohnraum - Antrag
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm 2012
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Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
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Teilbaugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Verlängerung der Baugenehmigung beantragen auf ViBA-BW
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Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen auf ViBA-BW
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Wohneigentumsförderung
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm
