
Blindenhilfe
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus wird der Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge ab sofort nur zwingend notwendige Vorsprachen abhalten (z.B. bei Mittellosigkeit).
In allen anderen Lebenslagen bitten wir darum, vorab Kontakt zum/zur zuständigen SachberabeiterIn (per E-Mail oder telefonisch) aufzunehmen.
Sollten Sie nur Unterlagen einreichen wollen, bitten wir Sie, uns diese per Post zu übersenden oder in den im Eingangsbereich des Landratsamtes installierten Briefkasten einzuwerfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die dem Wohl und Schutz aller Bürgerinnen und Bürger dienen.
Beschreibung
Blinde Menschen können zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen neben der Landesblindenhilfe auch Blindenhilfe erhalten, die jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist.
Lieferanschrift
Parkplatz
Tiefgarage im Landratsamt (Parkhaus P 14)