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Allgemeinverfügung

Ausweitung der Aufstallungspflicht auf das ganze Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind inzwischen mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet. Daher hat das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald eine weitere Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis erlassen. Alle Geflügelhalter haben demnach mit sofortiger Wirkung das Geflügel aufzustallen.

Geflügel darf nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss
gehalten werden.
Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Haltungen. Zum Geflügel zählen unter anderem auch Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und ist zunächst befristet bis zum Ablauf des 31. März verpflichtend.

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