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Ausblick auf die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
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Leistungen
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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Zuständige Stelle

die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)

Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)

Persönlicher Kontakt

Alexander Kuckes
Telefon+49 7657910320
Fax+49 7657910350
E-Mailkuckes@eisenbach.de
Christine Hartig
Telefon+49 7657 910324
Fax+49 7657 910350
E-Mailinfo@eisenbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben und pyrotechnische Effekte auf Tourneen einsetzen wollen.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige bei der zuständigen Stelle müssen Sie das Formular "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" verwenden.

Fristen

mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin

Erforderliche Unterlagen

für Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2:

  • gültige Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz oder
  • gültiger Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz

Kosten

  • nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften: keine
  • je nach örtlicher Satzung Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung: gegebenenfalls Gebühren für den Verwaltungsaufwand

Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 7 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

Formulare und Onlinedienste

  • Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.07.2019 freigegeben.

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