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Ausblick auf die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
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Leistungen
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Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.

Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)

Persönlicher Kontakt

Alexander Kuckes
Telefon+49 7657910320
Fax+49 7657910350
E-Mailkuckes@eisenbach.de
Christine Hartig
Telefon+49 7657 910324
Fax+49 7657 910350
E-Mailinfo@eisenbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeit
Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
  • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Sonstiges

Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen".

Vertiefende Informationen

Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl

Rechtsgrundlage

  • § 6 Kommunalwahlgesetz (KomWG) (Wählerverzeichnis)
  • § 5 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Einsicht in das Wählerverzeichnis)
  • § 6 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses)
  • § 7 Kommunalwahlordnung (KomWO) (Berichtigung des Wählerverzeichnisses)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2018 freigegeben.

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