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Ausblick auf die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)
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Verfahrensbeschreibungen
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Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Ihre Ansprechpartner vor Ort
Südwestrundfunk

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet und mieten oder kaufen eine weitere Wohnung.

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es auch im Internet herunterladen oder sich online anmelden.

Fristen

Sobald Sie eine weitere Wohnung innehaben, müssen Sie diese anmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieterin oder Mieter genannt sind.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Änderung: kostenlos

Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragstaatsvertrag

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Staatsministerium hat dessen ausführliche Fassung am {0} freigegeben.

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